Psychologische Psychotherapie in einer Privatpraxis

In einer Privatpraxis für Psychotherapie können privat Versicherte und Selbstzahler unmittelbar eine Behandlung in Anspruch nehmen, sofern Kapazitäten bestehen. 
 Grundlage der Behandlung ist ein privatrechtlicher Behandlungsvertrag zwischen mir und meinen Patient/innen. Dieser wird mit Behandlungsbeginn abgeschlossen, unabhängig davon, ob der Patient eine Kostenerstattung bei der privaten Krankenversicherung beantragen möchte oder die Kosten als Selbstzahler übernimmt. Im Behandlungsvertrag wird das Honorar festgelegt, das sich an den Sätzen der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). Individuelle Abweichungen sind nach Absprache möglich.

Schwerpunkte

Ambulante Folgebehandlung nach (teil)stationärem Psychiatrieaufenthalt 

ADHS, Autismus, Borderline-Persönlichkeit bei Frauen 


Anpassungsprobleme aufgrund außergewöhnlicher beruflicher/familiärer Belastung 

Depressive Erkrankungen